als Orientierungshilfe
ausgehärteter Beton aller Art,
bewehrt und unbewehrt
(AVV 170101)
(AVV 170102)
Gemische aus Beton, Ziegel, Keramik und Fliesen
(AVV 170107)
auch als Porenbeton bezeichnet (hochporöse Oberfläche)
(AVV 170802)
im Trockenbaubereich für Zwischenwände, Kartonplatten oder auch Stuckelemente
(AVV 170102)
Mischabfall ausschließlich von Baustellen (Bsp. Tapetenreste, Verpackungen, Pappe usw.)
(AVV 170904)
ausschließlich teerfrei
(AVV 170302)
in BigBag verpackt, Kaufoption der BigBags an der Dispo möglich
(AVV 170605*)
Sauerkrautplatten, Gartenholz sowie teilweise Holzmöbel o.ä.
(AVV 170201)
Brandabfälle, verustes Holz oder Holz mit Anstrichen
(AVV 170204*)
(AVV 170202)
ausschließlich Scheibenglas
(AVV 170202)
Wärme- & Schalldämmung (muss im Sack verpackt werden)
BigBag = Kaufoption bei uns möglich
(AVV 170603*)
Berechnung nach m³
(AVV 170604)
Plastik in verschiedensten Varianten (Verkleidung, Rohre u.ä.), Kantenlänge 800 mm
(AVV 170203)
Allgemeinbezeichnung für Sperrmüll (Möbel, Auslegware, Inneneinrichtung usw.)
(AVV 200301)
Berechnung nach m³
(AVV 200101)
Verpackungsfolie & Folierungsmaterialien
Abrechnung in Kubikmeter (m³)
(AVV 150102)
(AVV 160103)
(AVV 191202)
Garten- / Marktrestabfälle, ebenso Rasenschnitt, Mist & Einstreu
(AVV 200201/020103/020107)
Verschnitt von größeren Bäumen und Sträuchern
(AVV 200201)
größeres Wurzelwerk
(AVV 200201)
Aushub / Abtrag aus dem Erdreich
(AVV 170504/200202)
In Barzahlung und auf Rechnung. Eine EC-Kartenzahlung ist nicht möglich.
Grundsätzlich wird nur Scheibenglas angenommen. Weckgläser sind vom Inhalt zu trennen und gehören in den öffentlichen Glascontainer. Gischirr, Porzellan und Keramik gehören zur Bauschuttentsorgung. Für Türen und Fenster mit Glas steht ein separater Container zur Verfügung. Die Berechnung erfolgt nach angeliefertem Gewicht.
Die Entsorgung beider Materialien ist auf unserer Anlage nicht möglich. Sie haben aber die Option, diese Abfälle entweder auf dem Wertstoffhof des Landkreis Spree-Neiße oder bei Lobbe zu entsorgen.
Auf Grund der diskontinuierlichen Preisschwankungen der Hersteller, sei es durch höhere Energiekosten, sich ändernde Produktionsaufwendungen oder Zuständigkeiten anderer Werke und damit anderer Transportentfernungen, müssen die Schüttgüter stetig überarbeitet werden. Der verwaltungstechnische Aufwand ständig zu überarbeiten und zu drucken ist viel zu hoch. Gern unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage ein Angebot oder geben ihnen eine telefonische Auskunft zu ihrem Ansinnen.
Je nach Verunreinigungsgrad oder Aufwand, sind im günstigsten Fall die Sortierkosten nach Stunde in Rechnung zu stellen oder der Container ist mit der neuen Einstufung abzurechnen.